Voraussetzung: Ausbildungsvertrag in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis. Die Dauer der Ausbildung liegt zwischen zwei und drei Jahren. Bei entsprechender Vorbildung (z.B. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Fachschulreife) bzw. bei guten Leistungen während der Ausbildungszeit ist mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes und der zuständigen Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer) eine Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.

Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu absolvieren, in deren Schulbezirk der Ausbildungsort liegt. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb (möglichst vor den jeweiligen Sommerferien).

Das Anmeldeformular finden Sie hier. Bitte füllen Sie es am Rechner aus, drucken Sie aus und geben Sie es dann unterschrieben ab.