1. Was ist ein Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche sind individuelle Hilfen für Schüler:innen mit einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Förderbedarf, die es ermöglichen sollen, den schulischen Anforderungen zu entsprechen. Ziel ist es, Barrieren bedingte Nachteile in der Schule auszugleichen, und somit eine gleichberechtige Teilhabe aller Schüler:innen zu fördern (vgl. „Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“).
2. Wer kann einen Nachteilsausgleich erhalten?
Schüler:innen mit einer Behinderung oder einem besonderen Förderbedarf haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich.
Konkret sind dies Lernende mit:
- Behinderungen (z.B. in den Bereichen Lernen, Motorik, Sensorik)
- Teilleistungsstörungen (z.B. LRS, Dyskalkulie, ADHS)
- chronischen, akuten oder psychischen Erkrankungen
3. An wen wende ich mich, wenn ich einen Nachteilsausgleich benötige?
Wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen des Sonderpädagogischen Dienstes der Julius-Springer-Schule. Frau Gerbig oder Frau Berberich beraten Sie bei einem persönlichen Termin über den Ablauf, die benötigten Unterlagen sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen. Schreiben Sie uns eine Mail ( oder ) oder kommen Sie bei uns während der Ansprechzeiten im Raum A003 vorbei.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, alle Gespräche werden somit vertraulich behandelt.
4. Wann sollte ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Sie können gerne schon vor Ihrem 1. Schultag Kontakt zum Sonderpädagogischen Dienst aufnehmen. Dies hilft uns für die Planungen im kommenden Schuljahr. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich einige Wochen vor der 1. Leistungsfeststellung (z.B. Klassenarbeit) von uns zum Thema Nachteilsausgleich beraten lassen.
5. Welche Unterstützungsmaßnahmen kann ich beantragen?
Im Folgenden werden einige Beispiele für Unterstützungsmaßnahamen genannt, die das Anforderungsprofil unberührt lassen:
- Verlängerung von Prüfungszeiten (für Klassenarbeiten und Prüfungen)
- Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (z.B. Laptop, Leselampe)
- blendungsarmer Sitzplatz oder ablenkungsarme Umgebung
- Veränderung in Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen individuell abgestimmt werden und von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Hierzu ist ein Austausch mit dem Sonderpädagogischem Dienst wichtig. Die Klassenkonferenz berät und entscheidet dann abschließend über die Art der Maßnahmen.
6. Für welche Leistungsfeststellungen können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen?
Sie können einen Nachteilsausgleich prinzipiell für alle Leistungsfeststellungen (z.B. Klassenarbeiten, Prüfungen oder Referate) in allen oder einzelnen Fächern beantragen.
7. Erfährt die Klasse davon, wenn ich einen Nachteilsausgleich beantrage?
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie die Klasse über die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs informieren. Gerne beraten und unterstützen wir Sie zu dieser Thematik in einem persönlichen Gespräch.
8. Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?
Nein, der Nachteilsausgleich steht nicht im Zeugnis.
9. Was benötige ich für die Beantragungen?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antragsformular erhältlich beim Sonderpädagogischem Dienst
- In der Regel ein aktuelles fachärztliches Gutachten (nicht älter als 18 Monate)
10. Muss ich jedes Jahr den Nachteilsausgleich neu beantragen?
Es ist abhängig von der Schulart, ob der NTA in jedem Schuljahr neu abgestimmt werden muss. Bitte sprechen Sie dies mit dem sonderpädagogischen Dienst ab.