1. Was ist ein Nachteilsausgleich?
  2. Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
  3. An wen wende ich mich, wenn ich einen Nachteilsausgleich beantragen will?
  4. Wann sollte ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
  5. Welche Unterstützungsmaßnahmen kann ich beantragen?
  6. Für welche Leistungsfeststellungen können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen?
  7. Erfährt die Klasse davon, wenn ich einen Nachteilsausgleich beantrage?
  8. Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?
  9. Was benötige ich für die Beantragungen?
  10. Was ist bei der Ausstellung eines fachärztlichen Gutachtens zu beachten?
  11. Ich habe ein fachärztliches Gutachten, das älter als 18 Monate ist. Muss ich dennoch ein neues Gutachten beantragen?
  12. Muss ich jedes Jahr den Nachteilsausgleich neu beantragen?
  13. Ich möchte einen Nachteilsausgleich erst für die Abschlussprüfung beantragen. Geht das?

 1. Was ist ein Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche sind individuelle Hilfen für SchülerInnen mit einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Förderbedarf, die es ermöglichen sollen, den schulischen Anforderungen zu entsprechen. Ziel ist es, Barrieren bedingte Nachteile in der Schule auszugleichen, und somit eine gleichberechtige Teilhabe aller SchülerInnen zu fördern (vgl. „Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“).

2. Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

SchülerInnen mit einer Behinderung, Erkrankung oder einem besonderen Förderbedarf, haben einen rechtlichen Anspruch, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dies gilt beispielsweise für SchülerInnen mit:

  • Behinderungen (z.B. körperliche oder sensorische Beeinträchtigungen)
  • einem ehemaligen oder bestehenden sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B. Lernbeeinträchtigung)
  • Teilleistungsstörungen (z.B. LRS, Dyskalkulie, ADHS)
  • chronischen, akuten oder psychischen Erkrankungen

3. An wen wende ich mich, wenn ich einen Nachteilsausgleich beantragen will?

Wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen des Sonderpädagogischen Dienstes der Julius-Springer-Schule. Frau Gerbig oder Frau Berberich beraten Sie bei einem persönlichen Termin über den Ablauf, die benötigten Unterlagen sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen. Schreiben Sie uns eine Mail ( oder ) oder kommen Sie bei uns während der Ansprechzeiten im Raum A003 vorbei.

Wir unterliegen der Schweigepflicht, alle Gespräche werden somit vertraulich behandelt.

4. Wann sollte ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Sie können gerne schon vor Ihrem 1. Schultag Kontakt zum Sonderpädagogischen Dienst aufnehmen. Dies hilft uns für die Planungen im kommenden Schuljahr. Es ist zu empfehlen, dass Sie spätestens einige Wochen vor der 1. Leistungsfeststellung (z.B. Klassenarbeit) einen Nachteilsausgleich beantragen.

5. Welche Unterstützungsmaßnahmen kann ich beantragen?

Im Folgenden werden einige Beispiele für Unterstützungsmaßnahamen genannt, die das Anforderungsprofil unberührt lassen:

  • Verlängerung von Prüfungszeiten (für Klassenarbeiten und Prüfungen)
  • Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (z.B. Laptop, Leselampe)
  • blendungsarmer Sitzplatz oder ablenkungsarme Umgebung
  • Veränderung in Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen individuell abgestimmt werden sollten. Die Art und Weise der Hilfen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierzu beraten wir Sie gerne.

6. Für welche Leistungsfeststellungen können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen?

Sie können einen Nachteilsausgleich prinzipiell für alle Leistungsfeststellungen (z.B. Klassenarbeiten, Prüfungen oder Referate) in allen oder einzelnen Fächern beantragen.

7. Erfährt die Klasse davon, wenn ich einen Nachteilsausgleich beantrage?

Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie die Klasse über die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs informieren. Gerne beraten und unterstützen wir Sie zu dieser Thematik in einem persönlichen Gespräch.

8. Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?

Nein, der Nachteilsausgleich steht nicht im Zeugnis.

9. Was benötige ich für die Beantragungen?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

10. Was ist bei der Ausstellung eines fachärztlichen Gutachtens zu beachten?

In Ihrem fachärztlichen Gutachten sollten folgende Punkte aufgeführt werden:

  • datiert, nicht älter als 18 Monate
  • Art der Beeinträchtigung und Auswirkungen (Diagnose)

Es ist zu empfehlen, dass die behandelnden FachärztInnen zusätzlich Vorschläge bzgl. der Maßnahmen des Nachteilsausgleichs machen (siehe Frage 5).

11. Ich habe ein fachärztliches Gutachten, das älter als 18 Monate ist. Muss ich dennoch ein neues Gutachten beantragen?

Bitte kontaktieren Sie Frau Gerbig oder Frau Berberich, bevor Sie ein neues Gutachten erstellen lassen.

12. Muss ich jedes Jahr den Nachteilsausgleich neu beantragen?

Ja, der Nachteilsausgleich muss jedes Jahr zu Schuljahresbeginn beantragt werden. Sofern sich zum Vorjahr keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie in der Regel lediglich das Antragsformular. Bitte wenden Sie sich zu Beginn des neuen Schuljahrs an Ihre Klassenlehrkraft oder den Sonderpädagogischen Dienst.

13. Ich möchte einen Nachteilsausgleich erst für die Abschlussprüfung beantragen. Geht das?

Prinzipiell ist das möglich, jedoch raten wir von dieser Vorgehensweise ab. Wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich zusteht, sollten Sie diesen frühzeitig beantragen.